Bei einem Verkauf von Vermögenswerten muss der Kaufpreis auf materielle und immaterielle Vermögenswerte sowie auf den Geschäftswert aufgeteilt werden. Der Käufer und der Verkäufer einigen sich auf dieselbe Kaufpreisaufteilung und melden diese den Steuerbehörden.
Abonnieren Sie den Newsletter
Bleiben Sie auf dem Laufenden und werden Sie Teil unserer exklusiven Gemeinschaft von Branchenexperten, indem Sie sich noch heute für unseren Newsletter anmelden! Wir versprechen Ihnen, dass wir Sie niemals mit Spam belästigen werden!