Aufteilung des Kaufpreises

Bei einem Verkauf von Vermögenswerten muss der Kaufpreis auf materielle und immaterielle Vermögenswerte sowie auf den Geschäftswert aufgeteilt werden. Der Käufer und der Verkäufer einigen sich auf dieselbe Kaufpreisaufteilung und melden diese den Steuerbehörden.

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