Eventualverbindlichkeit

Hierbei handelt es sich um eine potenzielle Verpflichtung, die auf vergangenen Ereignissen beruht und nur durch das Eintreten oder Nichteintreten eines oder mehrerer ungewisser zukünftiger Ereignisse, die nicht gänzlich unter der Kontrolle des Unternehmens stehen, bestätigt werden kann.

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